Grundsätzliches
Im Pflegeberufegesetz (PflBG) und in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAprV) werden die Eckpunkte der Ausbildung geregelt:
- Die Ausbildung dauert drei Jahre.
- In dieser Zeit müssen mind. 2.100 Stunden in der Theorie und 2.500 Stunden in der Praxis geleistet werden.
- Die Ausbildung endet mit dem Examen, das unter staatlicher Aufsicht abgenommen wird. Es besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil.
- Im individuellen Ausbildungsvertrag werden die Ausbildungsbedingungen festgelegt, zum Beispiel die wöchentliche Ausbildungszeit in Theorie und Praxis von 38,5 Stunden oder der jährliche Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
Theorie
Die Inhalte der theoretischen Ausbildung richten sich nach dem Rahmenlehrplan der Fachkommission nach § 53 PflBG, dieser beinhaltet elf Einheiten für die gesamte Lehrzeit:
1. Ausbildungsstart − Pflegefach-frau/Pflegefachmann werden
2. Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
3. Erste Pflegeerfahrungen reflektieren − verständigungsorientiert kommunizieren
4. Gesundheit fördern und präventiv handeln
5. Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
6. In Akutsituationen sicher handeln
7. Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
8. Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
9. Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
10. Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
11. Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
Diese elf Einheiten werden in einem schulinternen Curriculum umgesetzt.
Praxis
Die Inhalte der praktischen Ausbildung besteht aus verschiedenen Bausteinen:
Lehrjahr 1 und 2:
- Orientierungseinsatz im Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT
- Pflichteinsätze:
1. Stationären Akutpflege (im Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT)
2. Stationäre Langzeitpflege (z.B. bei den Kooperationspartnern des
Ausbildungsverbunds Pflege Hannover)
3. Ambulante Pflege (z.B. bei den Kooperationspartnern des
Ausbildungsverbunds Pflege Hannover)
Lehrjahr 3 (gemäß Ihrer Wahl):
Spezialisierung in der professionellen Pflege von Kindern und Jugendlichen sowie derer Bezugspersonen (im Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT)
Dualer Studiengang
Schülerinnen und Schülern mit Fachhochschul- oder Hochschulreife bieten wir die Teilnahme am dualen Studiengang "Bachelor of Nursing" an, der in Kooperation mit der Fachhochschule Hannover (FH) belegt werden kann. Die praxisnahe dreijährige Berufsausbildung wird im Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult durchgeführt, weitere Lehrveranstaltungen in vier Semestern finden an der Fakultät V der FH Hannover, Abteilung Pflege und Gesundheit, statt. Am Ende stehen zunächst die staatlichen Abschlussprüfungen am Kinder- und Jugendkrankenhaus auf der Bult an, bevor dann die Möglichkeit besteht, den akademischen Grad „Bachelor of Arts (Nursing)“ an der FH zu erwerben. Darauf aufbauend ist in der Folge weiterhin berufsbegleitend der Master „Bildungswissenschaften“ oder der Master „Management für Pflege- und Gesundheitsberufe“ möglich.